AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für B2BGate
Stand: August 2026
Betreiberin: exonn GmbH Römerstraße 90 79618 Rheinfelden (Baden) Deutschland
Geschäftsführer: Alexander Hahn Amtsgericht Freiburg, HRB 705153 USt-IdNr.: DE270630892 E-Mail: contact@b2bgate.de
– nachfolgend „B2BGate“ oder „Betreiberin“ –
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der B2B-Plattform B2BGate unter b2bgate.de und für die hierdurch begründeten Vertragsbeziehungen zwischen der exonn GmbH als Betreiberin und den registrierten Nutzern.
- B2BGate richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
- Nutzer können insbesondere als gewerbliche Lieferanten, Hersteller, Großhändler, Importeure, Händler, Wiederverkäufer oder sonstige gewerbliche Abnehmer auftreten.
- Ergänzend zu diesen AGB können für bestimmte Nutzergruppen oder Leistungen besondere Bedingungen, insbesondere Lieferantenbedingungen, Lieferantenverträge, Tarifbedingungen oder sonstige individuelle Vereinbarungen gelten.
- Im Falle eines Widerspruchs gehen individuell zwischen B2BGate und dem jeweiligen Nutzer getroffene Vereinbarungen sowie besondere Bedingungen für die betreffende Leistung diesen allgemeinen AGB vor.
- Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Nutzers werden nur Vertragsbestandteil, wenn B2BGate ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Gegenstand und Rolle von B2BGate
- B2BGate betreibt eine B2B-Plattform zur Anbahnung und Abwicklung von Geschäftsbeziehungen zwischen gewerblichen Lieferanten und gewerblichen Abnehmern.
- B2BGate stellt hierfür insbesondere technische Funktionen zur Präsentation und Suche von Produkten und Unternehmen, zur Kommunikation, Bestellung und zur Unterstützung der Zahlungs- und Bestellabwicklung zur Verfügung.
- B2BGate ist grundsätzlich nicht Verkäufer der über die Plattform angebotenen Waren.
- Der jeweilige Kaufvertrag über die auf B2BGate angebotenen Waren kommt unmittelbar zwischen dem anbietenden Lieferanten und dem bestellenden Händler zustande.
- Der Lieferant verkauft und liefert die Waren in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
- B2BGate ist grundsätzlich weder Erfüllungsgehilfe des Lieferanten noch übernimmt B2BGate dessen kaufvertragliche Pflichten gegenüber dem Händler.
- B2BGate übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Anzahl von Geschäftskontakten, Bestellungen, Umsätzen oder einen sonstigen wirtschaftlichen Erfolg.
§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
- Für die Nutzung wesentlicher Funktionen von B2BGate ist eine Registrierung erforderlich.
- Nutzer sind verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
- Änderungen wesentlicher Unternehmens-, Kontakt-, Steuer- oder Zahlungsdaten sind unverzüglich zu aktualisieren.
- B2BGate ist berechtigt, die Unternehmereigenschaft und die angegebenen Daten zu überprüfen und geeignete Nachweise anzufordern.
- B2BGate kann die Freischaltung eines Nutzerkontos insbesondere von einer erfolgreichen Prüfung der Unternehmensdaten abhängig machen.
- Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
- Nutzer sind für Aktivitäten verantwortlich, die über ihr Nutzerkonto vorgenommen werden, soweit sie diese zu vertreten haben.
§ 4 Pflichten der Nutzer
- Nutzer dürfen B2BGate ausschließlich im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit und unter Beachtung der geltenden Gesetze nutzen.
- Es ist insbesondere untersagt,
a) falsche oder irreführende Angaben zu machen,
b) rechtswidrige Produkte oder Inhalte anzubieten,
c) Rechte Dritter zu verletzen,
d) schädliche Software oder sonstige technisch gefährliche Inhalte einzubringen,
e) technische Schutzmechanismen der Plattform zu umgehen oder
f) B2BGate in missbräuchlicher Weise zu nutzen.
- Lieferanten sind für die Richtigkeit und Aktualität ihrer Produkt-, Preis-, Bestands-, Liefer- und Unternehmensinformationen verantwortlich.
- Lieferanten sind insbesondere dafür verantwortlich, dass ihre Produkte, Kennzeichnungen, Verpackungen und Produktinformationen den jeweils anwendbaren gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Händler sind verpflichtet, bei Bestellungen vollständige und korrekte Bestell-, Rechnungs- und Lieferdaten anzugeben.
§ 5 Angebote und Kaufverträge
- Die auf B2BGate eingestellten Produktangebote stammen grundsätzlich von den jeweiligen Lieferanten.
- Für Preise, Produktinformationen, Verfügbarkeit, Lieferzeiten und sonstige Angaben ist der jeweilige Lieferant verantwortlich.
- Der Kaufvertrag über die Ware kommt zwischen Händler und Lieferant zustande.
- B2BGate wird nicht Partei dieses Kaufvertrages.
- Rechte und Pflichten aus dem Warenkauf, insbesondere hinsichtlich Lieferung, Produktqualität, Mängeln, Gewährleistung, Rückabwicklung oder sonstigen kaufvertraglichen Ansprüchen, bestehen grundsätzlich zwischen Händler und Lieferant.
§ 6 Bestellmengen und Teillieferungen
- Ist eine bestellte Menge nicht vollständig verfügbar, kann der Lieferant im Rahmen des auf B2BGate vorgesehenen Bestellprozesses die tatsächlich verfügbare Menge liefern.
- Eine vorherige Zustimmung des Händlers zur Reduzierung der Liefermenge ist grundsätzlich nicht erforderlich.
- Abgerechnet wird ausschließlich die tatsächlich gelieferte Menge.
- Für nicht gelieferte Mengen besteht keine automatische Nachlieferungspflicht, sofern Händler und Lieferant nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
§ 7 Versand und Lieferbestätigung
- Der Lieferant kennzeichnet eine Bestellung nach Versand der vorgesehenen Ware mit dem Status „Versendet“.
- Mit dem Status „Versendet“ beginnt eine Frist von 15 Werktagen.
- Werktage im Sinne dieser Regelung sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von B2BGate.
- Innerhalb dieser Frist kann der Händler über die vorgesehenen Funktionen von B2BGate insbesondere:
a) den ordnungsgemäßen Erhalt bestätigen,
b) einen teilweisen Erhalt melden oder
c) ein Problem mit der Lieferung melden.
- Bestätigt der Händler den ordnungsgemäßen Erhalt, kann die Bestellung unmittelbar zur Auszahlung an den Lieferanten freigegeben werden.
- Erfolgt innerhalb von 15 Werktagen ab dem Status „Versendet“ keine Rückmeldung des Händlers, gilt die Lieferung für Zwecke des B2BGate-Auszahlungsprozesses als bestätigt und kann automatisch zur Auszahlung freigegeben werden.
- Meldet der Händler innerhalb der Frist einen teilweisen Erhalt oder ein Problem, kann B2BGate die Auszahlung des betroffenen Betrages zunächst zurückhalten.
- Die automatische Freigabe nach Fristablauf betrifft ausschließlich den B2BGate-Auszahlungsprozess. Gesetzliche oder vertragliche Ansprüche zwischen Händler und Lieferant werden hierdurch grundsätzlich nicht ausgeschlossen.
§ 8 Beanstandungen
- Bei einer über B2BGate gemeldeten Beanstandung kann B2BGate die Auszahlung des betroffenen Betrages bis zur Klärung vorläufig zurückhalten.
- Lieferant und Händler sind verpflichtet, im erforderlichen Umfang bei der Klärung mitzuwirken und geeignete Informationen und Nachweise zur Verfügung zu stellen.
- B2BGate kann die Kommunikation zwischen den Parteien unterstützen und bei der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung vermitteln.
- B2BGate entscheidet grundsätzlich nicht verbindlich darüber, ob zwischen Händler und Lieferant kaufrechtliche, gewährleistungsrechtliche, schadensersatzrechtliche oder sonstige Ansprüche bestehen.
- Die abschließende Klärung solcher Ansprüche obliegt grundsätzlich Händler und Lieferant.
§ 9 Zahlungsabwicklung
- Zahlungen im Zusammenhang mit Bestellungen können über den von B2BGate vorgesehenen Zahlungsprozess und gegebenenfalls über von B2BGate eingesetzte Zahlungsdienstleister abgewickelt werden.
- Die Zahlungs- und Auszahlungsabwicklung richtet sich ergänzend nach den für den jeweiligen Nutzer geltenden besonderen Bedingungen und Vereinbarungen.
- B2BGate kann Auszahlungen bis zum Eintritt der jeweils vereinbarten Freigabevoraussetzungen zurückhalten.
- Zur Auszahlung freigegebene Lieferantenbeträge werden grundsätzlich einmal wöchentlich abgerechnet und ausgezahlt.
- Banklaufzeiten und Bearbeitungszeiten von Zahlungsdienstleistern bleiben unberührt.
§ 10 Provisionen und Entgelte
- Die Registrierung und Nutzung von B2BGate kann abhängig von Nutzergruppe, Tarif und vereinbarten Leistungen kostenlos oder kostenpflichtig sein.
- Für Lieferanten gelten hinsichtlich der B2BGate-Provision die im jeweiligen Lieferantenvertrag, den Lieferantenbedingungen oder einer individuellen Vereinbarung festgelegten Konditionen.
- Soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung besteht, beträgt die B2BGate-Provision für Lieferanten 10 % des tatsächlich gelieferten und über B2BGate abgerechneten Warenwertes.
- Versandkosten sind nicht Bestandteil der Provisionsberechnungsgrundlage.
- Die Provision wird grundsätzlich mit dem zur Auszahlung freigegebenen Guthaben des Lieferanten verrechnet.
- Nach erfolgter Auszahlung an den Lieferanten wird die B2BGate-Provision aufgrund später zwischen Händler und Lieferant vereinbarter Erstattungen, Gutschriften, Preisnachlässe, Retouren oder sonstiger nachträglicher Vereinbarungen nicht rückwirkend korrigiert.
- Nach der Auszahlung vereinbarte Erstattungen, Gutschriften oder sonstige kaufvertragliche Korrekturen sind grundsätzlich unmittelbar zwischen Händler und Lieferant abzuwickeln.
- B2BGate bzw. die exonn GmbH stellt dem Lieferanten über die geschuldete Provision eine entsprechende Abrechnung bzw. Rechnung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung.
§ 11 Rechnungsstellung für Waren
- Der Lieferant ist Verkäufer der über B2BGate verkauften Waren und für die ordnungsgemäße Rechnungsstellung gegenüber dem Händler verantwortlich.
- Die Warenrechnung wird vom Lieferanten an den Händler ausgestellt.
- Der Lieferant ist für die steuerlich korrekte Behandlung seiner Warenlieferungen verantwortlich.
- B2BGate übernimmt keine steuerliche Beratung für die zwischen Lieferant und Händler stattfindenden Warenlieferungen.
§ 12 Bestehende Geschäftsbeziehungen und Umgehungsschutz
- B2BGate beansprucht keine Provision für Geschäftsbeziehungen zwischen Lieferant und Händler, die bereits vor der Vermittlung über B2BGate unabhängig von B2BGate bestanden haben.
- Der Lieferant kann aufgefordert werden, eine solche bereits bestehende Geschäftsbeziehung in geeigneter Weise nachzuweisen.
- Geschäftskontakte zu Händlern, die einem Lieferanten nachweislich erstmals durch B2BGate vermittelt wurden, dürfen nicht gezielt außerhalb von B2BGate fortgeführt werden, wenn dies der Umgehung der vereinbarten B2BGate-Provision dient.
- Während der Vertragslaufzeit sollen Bestellungen solcher über B2BGate neu vermittelten Händler grundsätzlich über B2BGate abgewickelt werden.
- Dieser Umgehungsschutz gilt für über B2BGate neu vermittelte Händler für 12 Monate nach Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen B2BGate und dem Lieferanten fort.
- Eine allgemeine Exklusivbindung besteht nicht. Lieferanten bleiben frei, unabhängig von B2BGate eigene Kunden zu gewinnen und eigene Vertriebswege zu nutzen.
§ 13 Sperrung von Nutzerkonten
- B2BGate ist berechtigt, Nutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken oder zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte insbesondere für
a) erhebliche oder wiederholte Vertragsverstöße,
b) falsche Unternehmensangaben,
c) rechtswidrige Angebote oder Inhalte,
d) betrügerische oder missbräuchliche Nutzung,
e) erhebliche Gefährdungen anderer Nutzer oder
f) sonstige schwerwiegende Pflichtverletzungen
bestehen.
- Soweit die Umstände dies zulassen, wird der betroffene Nutzer über den Grund der Maßnahme informiert.
- Bereits entstandene Verpflichtungen aus zwischen Nutzern geschlossenen Verträgen bleiben von einer Kontosperrung grundsätzlich unberührt.
§ 14 Rechte an Inhalten
- Nutzer bleiben grundsätzlich Inhaber der Rechte an den von ihnen eingestellten Inhalten.
- Der Nutzer räumt B2BGate für die Dauer der Nutzung die erforderlichen nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, um bereitgestellte Produktbilder, Unternehmensinformationen, Marken, Texte und sonstige Inhalte innerhalb von B2BGate sowie zur Bewerbung der auf B2BGate angebotenen Produkte und Unternehmen verwenden zu können.
- Der Nutzer versichert, über die hierfür erforderlichen Rechte zu verfügen.
§ 15 Verfügbarkeit der Plattform
- B2BGate bemüht sich um eine hohe technische Verfügbarkeit der Plattform.
- Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
- Insbesondere Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Zahlungsdienstleistern sowie Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von B2BGate können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
§ 16 Haftung von B2BGate
- B2BGate haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von B2BGate, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- B2BGate haftet ebenfalls unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- B2BGate haftet insbesondere nicht für Pflichtverletzungen aus Kaufverträgen zwischen Lieferanten und Händlern, soweit B2BGate diese nicht selbst zu vertreten hat.
- B2BGate übernimmt insbesondere keine Gewähr für Qualität, Beschaffenheit, Verkehrsfähigkeit, Lieferbarkeit oder Rechtmäßigkeit der von Lieferanten angebotenen Produkte.
§ 17 Freistellung
Verletzt ein Nutzer schuldhaft gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder seine Verpflichtungen gegenüber B2BGate und werden hierdurch berechtigte Ansprüche Dritter gegen B2BGate geltend gemacht, stellt der Nutzer B2BGate im gesetzlich zulässigen Umfang von diesen Ansprüchen einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei.
§ 18 Datenschutz
- B2BGate verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
- Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von B2BGate.
- Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten anderer Nutzer, die sie im Rahmen einer Geschäftsbeziehung erhalten, ausschließlich im rechtlich zulässigen Umfang zu verarbeiten.
§ 19 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, wird das Nutzungsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Eine Mindestvertragslaufzeit besteht grundsätzlich nicht.
- Das Nutzungsverhältnis kann von jeder Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung besteht.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bereits vor Vertragsbeendigung eingegangene Bestellungen sind grundsätzlich ordnungsgemäß abzuwickeln.
- Offene Zahlungs-, Auszahlungs- und Provisionsansprüche bleiben von der Vertragsbeendigung unberührt.
- Der Umgehungsschutz gemäß § 12 bleibt für den dort bestimmten Zeitraum bestehen.
§ 20 Änderungen dieser AGB
- B2BGate kann diese AGB ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorgaben, Rechtsprechung, technischer Abläufe, Funktionen der Plattform oder des Geschäftsmodells.
- Änderungen werden registrierten Nutzern rechtzeitig vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform oder über das Nutzerkonto mitgeteilt.
- Soweit eine Änderung die wesentlichen vertraglichen Rechte oder Pflichten eines Nutzers erheblich beeinträchtigt, wird B2BGate hierfür die nach den gesetzlichen Vorschriften erforderliche Zustimmung einholen.
- Das Recht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses bleibt unberührt.
§ 21 Vertraulichkeit
- Nutzer und B2BGate verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich werdende vertrauliche Informationen angemessen zu schützen.
- Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
§ 22 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Für das Vertragsverhältnis zwischen B2BGate und dem jeweiligen Nutzer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen B2BGate und dem Nutzer der Sitz der exonn GmbH.
- Das UN-Kaufrecht findet auf das Vertragsverhältnis über die Nutzung und Vermittlungsleistungen von B2BGate keine Anwendung.
- Die Frage des auf einzelne Warenkaufverträge zwischen Händler und Lieferant anwendbaren Rechts richtet sich unabhängig hiervon nach den für diese Verträge geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
§ 23 Schlussbestimmungen
- Individuelle Vereinbarungen zwischen B2BGate und einem Nutzer haben Vorrang vor diesen AGB.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
exonn GmbH – B2BGate Römerstraße 90 79618 Rheinfelden (Baden) Deutschland
Stand: August 2026








