Пользовательское соглашение
Nutzungsbedingungen für Lieferanten auf B2BGate
Technische Anbindung, Datenqualität, Bestellabwicklung und Zusammenarbeit
Stand: August 2026
Betreiberin der Plattform:
exonn GmbH Römerstraße 90 79618 Rheinfelden (Baden) Deutschland
Geschäftsführer: Alexander Hahn Amtsgericht Freiburg i. Br., HRB 705153 USt-IdNr.: DE270630892 E-Mail: contact@b2bgate.de
– nachfolgend „B2BGate“ –
Diese Nutzungsbedingungen gelten für gewerbliche Lieferanten und Verkäufer auf der B2B-Plattform B2BGate.
Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von B2BGate sowie gegebenenfalls einen individuell zwischen B2BGate und dem jeweiligen Lieferanten geschlossenen Lieferantenvertrag.
Teil A – Allgemeine Lieferantenbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle gewerblichen Lieferanten, Hersteller, Großhändler, Importeure und sonstigen gewerblichen Anbieter, die Produkte über B2BGate anbieten.
- Die Nutzung von B2BGate als Lieferant ist ausschließlich Unternehmern und vergleichbaren gewerblichen Unternehmen vorbehalten.
- Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von B2BGate.
- Besteht zwischen B2BGate und einem Lieferanten ein individueller Lieferantenvertrag, gehen dessen individuelle Regelungen im Falle eines Widerspruchs diesen Nutzungsbedingungen vor.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen B2BGate und dem Lieferanten haben Vorrang vor allgemeinen Regelungen.
§ 2 Rolle von B2BGate
- B2BGate betreibt eine B2B-Plattform, über die Lieferanten ihre Produkte gewerblichen Händlern, Wiederverkäufern und sonstigen gewerblichen Abnehmern präsentieren und anbieten können.
- B2BGate handelt als Plattformbetreiber und Vermittler.
- B2BGate ist grundsätzlich nicht Verkäufer der vom Lieferanten angebotenen Waren.
- Der Kaufvertrag über die jeweilige Ware kommt unmittelbar zwischen dem Lieferanten und dem bestellenden Händler zustande.
- Der Lieferant verkauft und liefert die Ware im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
- B2BGate übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Anzahl von Händlern, Geschäftskontakten, Bestellungen, Umsätzen oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
§ 3 Registrierung und Freischaltung
- Der Lieferant ist verpflichtet, bei Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Unternehmens-, Kontakt-, Steuer- und Zahlungsdaten anzugeben.
- B2BGate ist berechtigt, die Unternehmereigenschaft und die angegebenen Daten zu prüfen und entsprechende Nachweise anzufordern.
- Die endgültige Freischaltung des Lieferantenkontos erfolgt durch B2BGate.
- B2BGate kann die Freischaltung insbesondere von einer erfolgreichen Prüfung des Unternehmens sowie gegebenenfalls weiterer erforderlicher Unterlagen abhängig machen.
- Änderungen der Unternehmens-, Kontakt-, Steuer-, Bank- oder sonstigen relevanten Stammdaten sind unverzüglich zu aktualisieren.
- Zugangsdaten zum Lieferantenkonto dürfen nicht unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden.
Teil B – Produkte und Datenqualität
§ 4 Verantwortung für Produktdaten
- Der Lieferant ist allein für die von ihm bereitgestellten Produkt- und Unternehmensdaten verantwortlich.
- Dies betrifft insbesondere:
Produktbezeichnungen, Produktbeschreibungen, Produktbilder, Preise, Verpackungseinheiten, Mindestbestellmengen, Lagerbestände, Lieferzeiten, Verfügbarkeiten, Artikelnummern und EAN/GTIN, soweit vorhanden, steuerliche Produktinformationen sowie sonstige für die Vermarktung und Lieferung erforderliche Angaben.
- Alle übermittelten Informationen müssen vollständig, richtig, aktuell und widerspruchsfrei sein.
- Der Lieferant ist verpflichtet, die auf seine Produkte anwendbaren gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.
- Bei Lebensmitteln umfasst dies insbesondere – soweit für das jeweilige Produkt vorgeschrieben – Angaben zu:
Zutaten, Allergenen, Nährwerten, Füllmengen, Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdaten, Chargen, Herkunft, Hersteller bzw. verantwortlichem Lebensmittelunternehmer sowie sonstigen gesetzlich erforderlichen Kennzeichnungen.
- Der Lieferant bestätigt, über die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Bildern, Marken, Produkttexten und sonstigen Inhalten zu verfügen.
- Der Lieferant räumt B2BGate für die Dauer der Zusammenarbeit das erforderliche nicht ausschließliche Recht ein, diese Inhalte zur Darstellung und Bewerbung des Lieferanten und seiner Produkte im Zusammenhang mit B2BGate zu verwenden.
§ 5 Datenqualität und mögliche Maßnahmen
- Der Lieferant ist insbesondere verantwortlich für:
Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und Formatkonformität
der an B2BGate übermittelten Daten.
- Besonders kritisch sind insbesondere:
erheblich falsche Lagermengen mit der Gefahr von Overselling, fehlende oder falsche Preise, fehlende vorgeschriebene Produktinformationen, erforderliche, aber fehlende MHD- oder Chargeninformationen bei entsprechenden Lebensmitteln sowie widersprüchliche oder technisch nicht verwertbare Produktdaten.
- Bei erheblichen Datenfehlern ist B2BGate berechtigt, einzelne Produkte oder betroffene Teile des Sortiments vorübergehend zu deaktivieren.
- Bei schwerwiegenden oder wiederholten Problemen kann B2BGate das gesamte Sortiment vorübergehend deaktivieren oder das Lieferantenkonto einschränken.
- Vor einer dauerhaften Sperrung oder Kündigung wird dem Lieferanten grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme oder Behebung des Problems gegeben, sofern aufgrund der Schwere oder Dringlichkeit des Verstoßes keine sofortige Maßnahme erforderlich ist.
Teil C – Technische Anbindung und Synchronisation
§ 6 Unterstützte Anbindungsmethoden
- Die Übertragung von Produkten, Lagermengen, Preisen, Verfügbarkeiten und sonstigen Daten kann insbesondere über folgende Verfahren erfolgen:
REST-API Empfohlene Methode für automatisierte und zeitnahe Synchronisation.
CSV- oder XML-Dateien Übertragung entsprechend den von B2BGate vorgegebenen Datenformaten und technischen Übertragungsverfahren, insbesondere per SFTP, soweit bereitgestellt.
Manueller Datei-Upload im Vendor-Dashboard Insbesondere für kleinere Sortimente oder als Übergangslösung.
Manuelle Produktpflege Soweit entsprechende Funktionen im Vendor-Dashboard zur Verfügung stehen.
- B2BGate stellt hierfür technische Dokumentationen, Schemas oder Beispieldateien im Vendor-Bereich oder auf anderem geeigneten Weg zur Verfügung.
- Welche Funktionen für einen konkreten Lieferanten verfügbar sind, kann von dessen technischer Anbindung und individueller Vereinbarung abhängen.
§ 7 Unterstützte externe Systeme
B2BGate kann insbesondere über APIs, Standardformate oder geeignete Marketplace-Connectors mit verschiedenen ERP- und Shopsystemen verbunden werden.
Hierzu können insbesondere gehören:
exonn ERP Bidirektionaler Austausch unter anderem von Produkten, Beständen, Bestellungen, Kategorien und weiteren unterstützten Daten.
Shopify Anbindung von Produkten, Varianten, Beständen, Bestellungen und weiteren unterstützten Daten.
OXID eShop Anbindung insbesondere von Produkten, Varianten, Beständen und Bestellungen.
Shopware 6 Anbindung insbesondere von Produkten, Beständen, Bestellungen und Versandinformationen.
WooCommerce Anbindung insbesondere von Produkten, Lagerbeständen, Bestellungen, Kategorien sowie weiteren unterstützten Daten.
Wix Anbindung insbesondere von Produkten, Beständen und Bestellungen, soweit die technische Schnittstelle dies unterstützt.
Die konkrete Funktionsfähigkeit und der Umfang einer Integration hängen von Version, Konfiguration, Schnittstellenverfügbarkeit und gegebenenfalls eingesetzten Drittanbieter-Connectors ab.
Eine Nennung eines Systems bedeutet daher keine Garantie, dass jede Funktion oder jede individuelle Konfiguration ohne zusätzliche Anpassungen unterstützt wird.
§ 8 Formatvorgaben
- Für CSV-, XML- und API-Daten gelten die jeweils aktuellen technischen Vorgaben von B2BGate.
- Lieferanten sind verpflichtet, die vorgegebenen Felddefinitionen, Datenformate und technischen Anforderungen einzuhalten.
- Abweichende Datenformate dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit B2BGate eingesetzt werden.
- Änderungen an Schnittstellen oder Datenformaten, die Auswirkungen auf die Synchronisation haben können, sind B2BGate möglichst frühzeitig mitzuteilen.
§ 9 Wechsel der Anbindungsmethode
- Der Lieferant kann grundsätzlich zwischen den unterstützten Anbindungsmethoden wechseln.
- Ein geplanter Wechsel, beispielsweise von CSV/XML auf REST-API, soll mindestens 5 Werktage vorher mit B2BGate bzw. dem Support abgestimmt werden.
- Dies dient insbesondere dazu, doppelte Datenübertragungen, Bestandsfehler, Produktduplikate oder Unterbrechungen der Synchronisation zu vermeiden.
Teil D – Lagerbestände, Preise und Synchronisationspflichten
§ 10 Aktualisierung der Daten
- Lieferanten mit automatisierter Anbindung sollen Lagermengen, Preise und Verfügbarkeiten grundsätzlich mindestens stündlich aktualisieren.
- Bei API-Anbindungen ist eine möglichst zeitnahe bzw. Echtzeit-Synchronisation anzustreben.
- Ist eine stündliche Aktualisierung aufgrund der eingesetzten technischen Systeme objektiv nicht möglich, ist mindestens eine Aktualisierung innerhalb von 24 Stunden erforderlich, sofern mit B2BGate keine andere Regelung vereinbart wurde.
- Der Lieferant ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Abweichungen zwischen dem auf B2BGate angezeigten Bestand und dem tatsächlich verfügbaren Warenbestand auf ein technisch und organisatorisch unvermeidbares Minimum reduziert werden.
- B2BGate kann den Zeitpunkt der letzten Synchronisation anhand technischer Daten, API-Informationen oder Datei-Metadaten überwachen.
§ 11 Technische Störungen
- Erkennt der Lieferant eine technische Störung, durch die insbesondere Bestände, Preise, Produkte oder Bestellungen nicht mehr ordnungsgemäß synchronisiert werden, hat er B2BGate unverzüglich zu informieren.
- Bei einer kritischen Störung, insbesondere bei drohendem Overselling oder vollständigem Ausfall einer automatisierten Datenübertragung, soll die Information möglichst innerhalb von 60 Minuten nach Kenntnis der Störung erfolgen.
- Die Meldung erfolgt an:
- Soweit möglich, soll der Lieferant zusätzlich mitteilen:
Art der Störung, betroffene Daten oder Systeme, Zeitpunkt des Auftretens sowie voraussichtlicher Zeitpunkt der Behebung.
§ 12 Veraltete Synchronisation
- Erkennt B2BGate, dass eine vereinbarte automatisierte Synchronisation nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert oder über einen ungewöhnlich langen Zeitraum keine Datenaktualisierung stattgefunden hat, kann der Lieferant automatisiert per E-Mail oder über das Vendor-Dashboard informiert werden.
- Bei einer als kritisch eingestuften Störung kann B2BGate eine Reaktions- bzw. Prüfungsfrist von 60 Minuten nach Versand der Benachrichtigung setzen.
- Erfolgt keine Reaktion oder können die Daten nicht zuverlässig als aktuell bestätigt werden, ist B2BGate berechtigt, betroffene Produkte oder das Sortiment des Lieferanten vorübergehend auf „nicht verfügbar“ zu setzen.
- Die Reaktivierung kann nach erfolgreicher Synchronisation oder nach nachvollziehbarer Bestätigung der Datenaktualität durch den Lieferanten erfolgen.
- Diese Maßnahme dient insbesondere dazu, Bestellungen auf Basis erkennbar veralteter Bestände zu vermeiden.
§ 13 Wiederholte technische Verstöße
- Kommt es aufgrund vom Lieferanten zu vertretender Synchronisations- oder Datenprobleme wiederholt zu automatischen oder manuellen Deaktivierungen, kann B2BGate weitere Maßnahmen ergreifen.
- Bei mehr als drei entsprechenden Deaktivierungen innerhalb von 30 Tagen kann B2BGate insbesondere:
eine technische Prüfung verlangen, die verwendete Anbindungsmethode überprüfen, die Nutzung einzelner Funktionen einschränken oder das Lieferantenkonto vorübergehend beschränken.
- Bei fortgesetzten erheblichen Pflichtverletzungen bleibt eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten.
- Kurzzeitige Störungen oder Ausfälle, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, sollen bei der Beurteilung angemessen berücksichtigt werden.
Teil E – Bestellungen und Lieferung
§ 14 Bestellabwicklung
- Händler können über B2BGate Bestellungen beim Lieferanten aufgeben.
- Der Lieferant verpflichtet sich, eingehende Bestellungen zeitnah zu bearbeiten.
- Der Kaufvertrag über die jeweilige Ware entsteht unmittelbar zwischen dem Lieferanten und dem Händler.
- B2BGate ist nicht Verkäufer der Ware und wird grundsätzlich nicht Partei des Warenkaufvertrages.
§ 15 Nicht vollständig verfügbare Bestellmengen
- Trotz ordnungsgemäßer Bestandspflege kann es insbesondere aufgrund paralleler Vertriebskanäle oder zeitlicher Überschneidungen zu Bestandsabweichungen kommen.
- Ist eine bestellte Menge nicht vollständig verfügbar, darf der Lieferant die tatsächlich verfügbare Menge liefern.
- Eine vorherige Zustimmung des Händlers zur Reduzierung der Liefermenge ist grundsätzlich nicht erforderlich.
- Der Lieferant muss die tatsächlich lieferbare bzw. versendete Menge korrekt in B2BGate angeben.
- Abgerechnet wird ausschließlich die tatsächlich gelieferte Menge.
- Für die nicht gelieferte Restmenge besteht keine automatische Nachlieferungspflicht.
- Eine Nachlieferung kann ausschließlich aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zwischen Händler und Lieferant erfolgen.
§ 16 Versand
- Der Lieferant ist für die ordnungsgemäße Verpackung und Versendung der Ware verantwortlich.
- Nach Versand der vorgesehenen Ware setzt der Lieferant die Bestellung in B2BGate auf den Status „Versendet“.
- Soweit Trackingdaten oder andere Versandnachweise vorhanden sind, sind diese im dafür vorgesehenen Bereich zu hinterlegen.
- Die Angabe „Versendet“ muss den tatsächlichen Versand der Ware widerspiegeln.
- Mit Setzen des Status „Versendet“ beginnt die Lieferbestätigungsfrist gemäß § 17.
§ 17 Lieferbestätigung und 15-Werktage-Frist
- Mit dem Status „Versendet“ beginnt eine Frist von 15 Werktagen.
- Werktage im Sinne dieser Regelung sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von B2BGate.
- Innerhalb dieser Frist kann der Händler insbesondere:
a) den ordnungsgemäßen Erhalt bestätigen,
b) einen teilweisen Erhalt melden oder
c) ein Problem mit der Lieferung melden.
- Bestätigt der Händler den ordnungsgemäßen Erhalt, kann der betreffende Betrag unmittelbar zur Auszahlung freigegeben werden.
- Meldet der Händler einen teilweisen Erhalt oder ein Problem, kann der davon betroffene Betrag zunächst von der Auszahlung ausgeschlossen werden.
- Erfolgt innerhalb von 15 Werktagen ab dem Status „Versendet“ keine Rückmeldung des Händlers, gilt die Lieferung für Zwecke des B2BGate-Auszahlungsprozesses als bestätigt und kann automatisch zur Auszahlung freigegeben werden.
- B2BGate kann während dieser Frist automatische Erinnerungen an den Händler versenden.
- Die automatische Freigabe betrifft ausschließlich die Zahlungs- und Auszahlungsabwicklung über B2BGate. Gesetzliche oder vertragliche Ansprüche zwischen Händler und Lieferant bleiben grundsätzlich unberührt.
§ 18 Beanstandungen
- Meldet ein Händler innerhalb der vorgesehenen Frist einen teilweisen Erhalt oder ein anderes Problem, kann B2BGate die Auszahlung des betroffenen Betrages vorläufig zurückhalten.
- Der Lieferant ist verpflichtet, an der Klärung mitzuwirken und erforderliche Informationen oder Nachweise zeitnah bereitzustellen.
- B2BGate kann die Kommunikation zwischen Händler und Lieferant unterstützen und bei der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung vermitteln.
- B2BGate ist jedoch grundsätzlich nicht Partei des Warenkaufvertrages.
- B2BGate entscheidet daher grundsätzlich nicht verbindlich darüber, ob kaufrechtliche, gewährleistungsrechtliche, schadensersatzrechtliche oder sonstige Ansprüche zwischen Lieferant und Händler bestehen.
- Die abschließende Klärung solcher Ansprüche obliegt grundsätzlich dem Lieferanten und dem Händler.
Teil F – Zahlungsabwicklung, Auszahlung und Provision
§ 19 Zahlungsabwicklung
- Zahlungen des Händlers werden über den von B2BGate vorgesehenen Zahlungsprozess abgewickelt.
- Für die technische Abwicklung können von B2BGate beauftragte Zahlungsdienstleister eingesetzt werden.
- Ein Anspruch des Lieferanten auf Auszahlung eines über B2BGate vereinnahmten bzw. abgewickelten Betrages besteht nach Maßgabe der vereinbarten Freigaberegeln.
- B2BGate kann die vereinbarte Provision und sonstige fällige, ausdrücklich vereinbarte Beträge mit dem Lieferantenguthaben verrechnen.
§ 20 Auszahlung
- Zur Auszahlung freigegebene Beträge werden grundsätzlich einmal wöchentlich abgerechnet und ausgezahlt.
- In die jeweilige Auszahlung werden die bis zum jeweiligen Abrechnungsstichtag freigegebenen Beträge einbezogen.
- Die Auszahlung erfolgt über den von B2BGate vorgesehenen Zahlungsweg.
- Banklaufzeiten oder technische Bearbeitungszeiten eingesetzter Zahlungsdienstleister können dazu führen, dass die tatsächliche Gutschrift später erfolgt.
- Bei einer fristgerecht gemeldeten Beanstandung kann ausschließlich der davon betroffene Betrag bis zur Klärung zurückgehalten werden.
§ 21 B2BGate-Provision
- B2BGate erhält für erfolgreich über die Plattform vermittelte und abgewickelte Verkäufe eine Provision von 10 >#/strong###.
- Berechnungsgrundlage ist ausschließlich der tatsächlich gelieferte und über B2BGate abgerechnete Warenwert.
- Versandkosten sind nicht Bestandteil der Provisionsberechnungsgrundlage.
- Liefert der Lieferant weniger als ursprünglich bestellt, wird die Provision ausschließlich auf den tatsächlich gelieferten und abgerechneten Warenwert berechnet.
- Die B2BGate-Provision wird grundsätzlich vor der Auszahlung an den Lieferanten verrechnet.
- Maßgeblich für die endgültige Provisionsberechnung ist der zum Zeitpunkt der Auszahlung freigegebene und abgerechnete Warenwert.
- Nach erfolgter Auszahlung an den Lieferanten wird die B2BGate-Provision aufgrund später zwischen Händler und Lieferant vereinbarter:
Erstattungen, Gutschriften, Preisnachlässe, Retouren oder sonstiger nachträglicher Vereinbarungen
nicht rückwirkend korrigiert.
- Solche nachträglichen Vorgänge werden nach erfolgter Auszahlung unmittelbar zwischen dem Lieferanten und dem Händler abgewickelt.
- Abweichende Provisionssätze können ausschließlich individuell zwischen B2BGate und dem Lieferanten vereinbart werden.
§ 22 Rechnungsstellung
- Der Lieferant ist Verkäufer der Waren und stellt dem Händler die entsprechende Warenrechnung aus.
- Der Lieferant trägt die Verantwortung für die steuerlich und rechtlich ordnungsgemäße Rechnungsstellung.
- exonn GmbH stellt dem Lieferanten eine gesonderte Abrechnung bzw. Rechnung über die B2BGate-Provision und gegebenenfalls weitere individuell vereinbarte Leistungen aus.
- Die B2BGate-Provision kann unmittelbar mit dem zur Auszahlung freigegebenen Lieferantenguthaben verrechnet werden.
Teil G – Kundenbeziehungen und Umgehungsschutz
§ 23 Bestehende Kunden des Lieferanten
- B2BGate beansprucht keine Provision auf Geschäftsbeziehungen, die bereits vor der Vermittlung über B2BGate zwischen einem Lieferanten und einem Händler bestanden haben.
- Der Lieferant kann aufgefordert werden, eine bereits bestehende konkrete Geschäftsbeziehung in geeigneter Form nachzuweisen.
- Als Nachweis können beispielsweise frühere Bestellungen, Rechnungen, Verträge oder andere nachvollziehbare Geschäftsunterlagen dienen.
- B2BGate erhebt keinen Anspruch darauf, bestehende Kunden des Lieferanten aufgrund einer späteren Nutzung von B2BGate exklusiv an die Plattform zu binden.
§ 24 Umgehungsschutz
- Geschäftskontakte zu Händlern, die dem Lieferanten nachweislich erstmals über B2BGate vermittelt wurden, dürfen nicht gezielt außerhalb der Plattform abgewickelt werden, wenn dies der Umgehung der vereinbarten B2BGate-Provision dient.
- Während der aktiven Vertragsbeziehung sollen Bestellungen solcher über B2BGate neu vermittelten Händler grundsätzlich über B2BGate abgewickelt werden.
- Bereits bestehende Kundenbeziehungen gemäß § 23 sind hiervon ausdrücklich ausgenommen.
- Der Umgehungsschutz gilt ausschließlich für nachweislich neu über B2BGate vermittelte Händler.
- Er gilt während der Vertragslaufzeit und für 12 Monate nach Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen B2BGate und dem Lieferanten.
- Eine allgemeine Exklusivbindung entsteht hierdurch nicht.
- Der Lieferant bleibt insbesondere frei,
eigene Kunden außerhalb von B2BGate zu gewinnen, bestehende Kunden direkt zu beliefern und eigene Vertriebskanäle, Außendienst, Onlineshops oder sonstige Marktplätze zu nutzen.
Teil H – Support und Kommunikation
§ 25 Regulärer Support
Der reguläre B2BGate-Support steht grundsätzlich werktags während folgender Geschäftszeiten zur Verfügung:
Montag bis Freitag, 09:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt:
Gesetzliche Feiertage am Sitz von B2BGate sind ausgenommen.
§ 26 Kritische technische Störungen
- Kritische technische Meldungen, insbesondere zu:
API-Ausfällen, SFTP-Ausfällen, vollständigem Synchronisationsausfall oder akuter Gefahr von erheblichem Overselling
können auch außerhalb der regulären Supportzeiten gemeldet werden.
- Solche Meldungen werden entsprechend ihrer Dringlichkeit priorisiert bearbeitet.
- Hieraus entsteht keine Garantie für eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit außerhalb der regulären Geschäftszeiten.
Teil I – Datenschutz, Sperrung und Haftung
§ 27 Datenschutz und Nutzung von Händlerdaten
- Lieferanten sind verpflichtet, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
- Händler- und Kontaktdaten, die dem Lieferanten über B2BGate zugänglich werden, dürfen nur für rechtlich zulässige geschäftliche Zwecke im Zusammenhang mit der jeweiligen Geschäftsbeziehung verwendet werden.
- Eine Weitergabe oder Verwertung von Händlerdaten für unzulässigen Datenhandel oder sonstige rechtswidrige Zwecke ist untersagt.
- Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von B2BGate.
§ 28 Sperrung und Einschränkung
- B2BGate ist berechtigt, einzelne Produkte, Sortimente oder ein Lieferantenkonto vorübergehend einzuschränken oder zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte insbesondere bestehen für:
schwerwiegende oder wiederholte Vertragsverstöße, rechtswidrige Produkte oder Inhalte, wesentlich falsche Unternehmens- oder Produktdaten, betrügerische oder missbräuchliche Nutzung, erhebliche technische Risiken, erhebliche Gefährdung anderer Nutzer oder sonstige schwerwiegende Pflichtverletzungen.
- Soweit aufgrund der Umstände möglich und zumutbar, wird der Lieferant über den Grund einer solchen Maßnahme informiert.
- B2BGate kann dem Lieferanten Gelegenheit geben, einen Verstoß oder technischen Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
- Bereits bestehende Pflichten aus abgeschlossenen Kaufverträgen bleiben grundsätzlich unberührt.
§ 29 Verantwortung und Haftung
- Der Lieferant ist für die von ihm angebotenen und gelieferten Produkte sowie für die ordnungsgemäße Erfüllung der mit Händlern geschlossenen Kaufverträge verantwortlich.
- B2BGate übernimmt grundsätzlich keine Verantwortung für Qualität, Beschaffenheit, Verkehrsfähigkeit, Kennzeichnung oder rechtliche Zulässigkeit der vom Lieferanten angebotenen Waren.
- Die Haftung von B2BGate richtet sich ergänzend nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von B2BGate.
- Der Lieferant stellt B2BGate im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Lieferanten zu vertretenden Verletzung:
gesetzlicher Vorschriften, von Rechten Dritter oder seiner vertraglichen Pflichten
beruhen.
Teil J – Vertragslaufzeit und Schlussbestimmungen
§ 30 Laufzeit und Kündigung
- Das Nutzungsverhältnis wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht.
- Soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde, kann das Nutzungsverhältnis von jeder Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bereits vor Vertragsende eingegangene Bestellungen müssen grundsätzlich ordnungsgemäß abgewickelt werden.
- Bereits entstandene Zahlungs-, Auszahlungs- und Provisionsansprüche bleiben von der Vertragsbeendigung unberührt.
- Der Umgehungsschutz gemäß § 24 gilt für den dort festgelegten Zeitraum fort.
§ 31 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
- B2BGate kann diese Nutzungsbedingungen ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.
- Dies kann insbesondere erforderlich sein aufgrund:
gesetzlicher oder regulatorischer Änderungen, Änderungen der Rechtsprechung, technischer Weiterentwicklungen, neuer Plattformfunktionen, Änderungen von Schnittstellen oder notwendiger Anpassungen des Geschäfts- und Abwicklungsmodells.
- Wesentliche Änderungen werden dem Lieferanten grundsätzlich mindestens 14 Tage vor dem vorgesehenen Inkrafttreten per E-Mail, über das Vendor-Dashboard oder in anderer geeigneter Textform mitgeteilt.
- Änderungen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen, Sicherheitsrisiken oder dringender technischer Notwendigkeiten kurzfristiger umgesetzt werden müssen, können mit einer kürzeren Frist vorgenommen werden.
- Soweit nach den gesetzlichen Vorschriften eine ausdrückliche Zustimmung zu einer Änderung erforderlich ist, wird B2BGate diese einholen.
§ 32 Verhältnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Lieferantenverträgen
- Ergänzend gelten die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von B2BGate.
- Für speziell lieferantenbezogene Sachverhalte gehen diese Lieferanten-Nutzungsbedingungen den allgemeinen AGB vor.
- Individuelle Lieferantenverträge oder sonstige Individualvereinbarungen gehen diesen Nutzungsbedingungen und den allgemeinen AGB vor.
Die Rangfolge lautet somit grundsätzlich:
1. Individuelle Vereinbarung / Lieferantenvertrag 2. Nutzungsbedingungen für Lieferanten 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen von B2BGate
§ 33 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Für das Vertragsverhältnis zwischen B2BGate und dem Lieferanten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist Gerichtsstand der Sitz der exonn GmbH.
- Das UN-Kaufrecht findet auf das Vertragsverhältnis über die Nutzung der B2BGate-Plattform und die von B2BGate erbrachten Vermittlungsleistungen keine Anwendung.
- Das auf einzelne Warenkaufverträge zwischen Händler und Lieferant anzuwendende Recht wird hierdurch nicht abschließend bestimmt.
§ 34 Schlussbestimmungen
- Individuelle Vereinbarungen zwischen B2BGate und einem Lieferanten haben Vorrang.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
- An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
exonn GmbH – B2BGate Römerstraße 90 79618 Rheinfelden (Baden) Deutschland
E-Mail: contact@b2bgate.de Support: support@b2bgate.de
Stand: August 2026


